Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontaktdaten:
Deutsches Automatenmuseum
Schlossallee 1
32339 Espelkamp

Tel.: +49 (0) 5743 9318222

Fax: +49 (0) 5743 9318228
E-Mail: info@deutsches-automatenmuseum.de

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Gruppen-Führungen im Deutschen Automatenmuseum (nachfolgend DAM genannt). Werden sog. Museumspakete mit weiteren Dienstleistungen Dritter in Kombination mit einer Museumsführung bestellt, finden die vorliegenden AGB nur auf die Museumsführung Anwendung. Im Übrigen vermittelt das DAM die Dienstleistung Dritter, deren AGB auf die bestellte Drittleistung Anwendung finden. Vor Vertragsschluss wird ausdrücklich auf diese hingewiesen und dem Kunden mit dem Bestellformular ausgehändigt.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundin/des Kunden, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie vom DAM schriftlich bestätigt worden sind.

Die geltende Haus-/Benutzungsordnung des DAM gilt es zu beachten.

§ 1 Vertragsabschluss, Veranstaltungsdaten

Mit der Bestellung einer Gruppenführung unterbreitet die Kundin/der Kunde dem DAM das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Durch Bestätigung per E-Mail, Fax oder Post nimmt das DAM das Angebot an. Der Vertrag auf Durchführung einer Gruppenführung ist damit verbindlich und kann nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen storniert werden (siehe § 5 Stornierung von Führungen).

Die Führung beginnt zu dem in der Bestätigung angegebenen Zeitpunkt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden/der Kundin, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um zu der vereinbarten Uhrzeit mit der Führung beginnen zu können.

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, Verringerungen der Anzahl der Teilnehmenden dem DAM unmittelbar mitzuteilen bzw. Erhöhungen der Anzahl beim DAM anzufragen. Sollte eine Führungsgruppe aus weniger als zehn Teilnehmenden bestehen, fallen in jedem Fall die Mindestkosten für zehn Teilnehmende an. Der fällige Betrag für die gebuchte Führung reduziert sich außerdem nicht, sollten einzelne Teilnehmer/innen ohne rechtzeitige Abmeldung nicht erscheinen. Hier gelten die Fristen von § 5 Stornierung von Führungen. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden berechnet.

Unverbindlich angefragte und durch das DAM als Option bestätigte Termine werden zehn Werktage für die Kundin/den Kunden freigehalten, maximal jedoch bis eine Woche vor dem Termin. Ohne verbindliche Zusage der Kundin/des Kunden im genannten Zeitraum verfällt die Optionsbuchung.

Das DAM behält sich dabei stets vor, eine unverbindliche Option nicht für zehn Tage für die Kundin/den Kunden zu reservieren, sollten für den Termin verbindliche Anfragen eingehen. In diesem Fall wird der Kundin/dem Kunden die Möglichkeit geboten, innerhalb von zwei Werktagen ab Kontaktaufnahme durch das DAM (telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post) die bisherige Option in eine verbindliche Reservierung umzuwandeln oder direkt aufzuheben.

§ 2 Preise und Zahlung

Das vereinbarte Entgelt enthält 7% Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt im Voraus durch die Kundin/den Kunden an der Museumskasse in bar. Falls dies im Einzelfall nicht möglich ist, kann nach vorheriger Absprache eine Rechnungslegung erfolgen.

Für Sonderführungen, die einer Absprache bedürfen, können erhöhte Entgelte erhoben werden.

§ 3 Versand und Lieferung

Der Versand der Bestätigungen erfolgt auf Risiko der Kundin/des Kunden an die von ihr/ihm angegebene E-Mail-Adresse, Fax-Nummer oder Anschrift.

§ 4 Gruppenführung

Gruppenführungen und Veranstaltungen im DAM sind grundsätzlich öffentliche Veranstaltungen.

Das DAM behält sich aber das Recht vor, weitere Einzelteilnehmer/innen zu bestellten Gruppenführungen bis zu einer Anzahl von etwa 25 Personen hinzuzubuchen. Die Kundin/der Kunde hat keinen Anspruch auf eine private Führung ohne weitere Teilnehmer/innen oder eine Benachrichtigung über Änderungen der Anzahl der Teilnehmenden durch das DAM.

Der Preis einer Gruppenführung setzt sich aus den Kosten für Einzelpersonen bzw. der Führungspauschale gem. der aktueller Preisliste zusammen.

Eine Führungsgruppe besteht mindestens aus zehn Personen. Der Mindestpreis für eine Gruppenführung beträgt daher den Eintritt für zehn Personen. Große Gruppen können nach vorheriger Absprache geteilt werden.

Die Führung beginnt zu dem in der Bestätigung angegebenen Zeitpunkt. Es liegt in der Verantwortung der Kundin/ des Kunden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um zu der vereinbarten Uhrzeit mit der Führung beginnen zu können.

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, Verringerungen der Teilnehmerzahl dem DAM unverzüglich mitzuteilen bzw. Erhöhungen der Anzahl beim DAM anzufragen.

§ 5 Stornierung von Führungen

Buchungen können nur in Schrift- oder Textform storniert oder umgebucht werden.

Bei Stornierung bis zu fünf Werktagen vor dem vereinbarten Termin ist die Umbuchung oder Stornierung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl kostenfrei. Bei Stornierung/Umbuchung/Reduzierung nach dieser Frist oder Nichterscheinen der Gruppe zum vereinbarten Termin ist die vereinbarte Führungspauschale pro Gruppe fällig.

Maßgeblich für die Berechnung ist der Eingang der Benachrichtigung über den Stornierungs- bzw. Umbuchungswunsch im DAM.

Falls ein pünktliches Erscheinen nicht möglich sein sollte, ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, das DAM unverzüglich zu informieren. Wenn möglich, wird das DAM die Führung um die Zeit der Verspätung verschieben. Das DAM hat jedoch das Recht, die Führung um die Zeit der Verspätung zum Ursprungstermin zu verkürzen oder die Führung mit weiteren Teilnehmer/innen pünktlich zum ursprünglich vereinbarten Termin zu beginnen. Die verspäteten Teilnehmer/innen haben keinen Anspruch darauf, dass die Führung erst mit ihrem Erscheinen beginnt.

Bei einer Verspätung von über 30 Minuten zum vereinbarten Beginn entfällt der Anspruch auf die Leistung, aber die Führungspauschale pro Führungsgruppe (nach dem o. g. Schema) wird fällig.

§ 6 Rücktritt durch das DAM

Das DAM ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, falls:

- höhere Gewalt oder andere vom DAM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person der Kundin/des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;

- das DAM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des DAM, des Schlosses Benkhausen, der Unternehmen der MERKUR GROUP oder der Branche des gewerblichen Automatenspiels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des DAM zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt durch das DAM entsteht kein Anspruch der Kundin/des Kunden auf Schadensersatz.

§ 7 Vermittlung an Dritte

Das DAM arbeitet bei der Reservierung von Museumsführungen und Museumspaketen (Museumsführung in Kombination mit einem Kaffeetrinken oder anderen Veranstaltungen auf dem Schloss Benkhausen) mit Dritten zusammen, um ein ganzheitliches Serviceangebot leisten zu können. Dabei vermittelt das DAM die jeweilige Leistung, so dass der Vertrag direkt zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Dritten zustande kommt. Das DAM ist aber berechtigt, die Bestätigung der Vertragsleistung des Dritten unter Hinweis und Zurverfügungstellung dessen AGB vorzunehmen. Rechte des Kunden/der Kundin aus den vermittelten Verträgen, bestehen nur direkt gegenüber dem Dritten, nicht aber gegenüber dem DAM.

§8 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen des DAM sind hier nachzulesen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Das DAM behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten solche Änderungen nicht.

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sowie alle Termin- und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

Erfüllungsort ist Espelkamp. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Espelkamp.