Das musikalische Patent zum Serienstart
Die Patentschrift Nr. 564 vom 03. Juli 1877 wurde im Kaiserlichen Patentamt in der Klasse 51: Musikalische Instrumente eingetragen und war für seinen Erfinder Paul Ehrlich aus Gohlis bei Leipzig der Startpunkt seiner mehr als 100 Patente und Gebrauchsmuster der 1870er- Jahre bis in die 1920er- Jahre hinein.
Bei diesem Patent ging es um ein endloses Lochband über zwei Rollen laufend aus Papier und Leinwand. Es war für Vorsetzer oder für Straßendrehorgeln, für Orgeln im Allgemeinen, Harmoniums und Klaviere verwendbar.
Das Patent mit Welterfolg
Die Patentschrift Nr. 21715 vom 05. Mai 1882 wurde im Kaiserlichen Patentamt in der Klasse 51: Musikalische Instrumente eingetragen und war für seinen Erfinder Paul Ehrlich aus Gohlis bei Leipzig und der Actien-Gesellschaft Fabrik Leipziger Musikwerke der Welterfolg. Jahr für Jahr konnte das Unternehmen mit seinen Verkaufszahlen für das Ariston glänzen. Im Jahr 1894 wurde am 09. Mai 1894 das 300.000ste Ariston und über 6 Millionen verkaufte Notenblätter gefeiert.
Bei diesem Patent ging es um mechanische Musikwerke (Drehorgeln) das als kreisförmige Scheibe gebildete oder aus mehreren halbkreisförmigen Teilen zusammengesetzte, um den Mittelpunkt drehbare Notenblatt, welches vermittelst Hebelwerkes die rechtzeitige Eröffnung und Wiederschließung der Cancellen veranlasst.
Hier erfahren Sie mehr über das AristonDem Erfinder bzw. seinem Unternehmen der Fabrik Leipziger Musikwerke, vorm. Paul Ehrlich in Gohlis bei Leipzig wurden verschiedene Auszeichnungen auf Ausstellungen zu Teil: